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Der Geschädigte hat das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung des Schadens zu beauftragen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten mehr als 750,00 € betragen. Des Weiteren hat der Geschädigte das Recht, die gesamte Schadenabwicklung an einen Rechtsanwalt zu übertragen. Die Kosten für den Sachverständigen sowie für den Rechtsanwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wir sind als eines der bundesweit wenigen Sachverständigenbüros ausgebildet, um an Elektro- und Hybridfahrzeugen zu arbeiten. Um Schäden an modernen Fahrzeugen zu bewerten, bedarf es einer umfangreichen Ausbildung. Wir sind immer up to date um Ihnen den besten Service anbieten zu können und dafür zu sorgen, dass Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen oder Folgeschäden zu befürchten haben.
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