SIE HATTEN EINEN UNFALL ?

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ZUVERLÄSSIG. KOMPETENT. UNABHÄNGIG.

IHR GUTES RECHT...

Der Geschädigte hat das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung des Schadens zu beauftragen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten mehr als 750,00 € betragen. Des Weiteren hat der Geschädigte das Recht, die gesamte Schadenabwicklung an einen Rechtsanwalt zu übertragen. Die Kosten für den Sachverständigen sowie für den Rechtsanwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

ELEKTROFAHRZEUGE UND HYBRIDFAHRZEUGE

Wir sind als eines der bundesweit wenigen Sachverständigenbüros ausgebildet, um an Elektro- und Hybridfahrzeugen zu arbeiten. Um Schäden an modernen Fahrzeugen zu bewerten, bedarf es einer umfangreichen Ausbildung. Wir sind immer up to date um Ihnen den besten Service anbieten zu können und dafür zu sorgen, dass Sie im Schadenfall keine bösen Überraschungen oder Folgeschäden zu befürchten haben.

OLDTIMER SIND UNSERE LEIDENSCHAFT !

Gerne beraten wir Sie in allen Belangen rund um das Thema Oldtimer. Sei es zu Fragen über eine Restauration, die Fahrzeugbeschaffung oder den Verkauf Ihres Klassikers. Ein Wertgutachten für die Versicherung bekommen Sie bei uns natürlich auch.

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