Schadengutachten


Im Rahmen eines Schadengutachtens wird der zur Behebung des Schadens notwendige Schadenumfang erfaßt, detailiert beschrieben und die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Sodann wird der Wert des Fahrzeuges vor dem Schadeneintritt, der sogenannte Wiederbeschaffungswert, sowie im Totalschadenfall der Wert des beschädigten Fahrzeuges, der sog. Restwert ermittelt.

Ein Schadengutachten gibt ausserdem Auskunft über eine etwaige Wertverbesserung, Wertminderung, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, evtl. anfallende Umbauarbeiten und die Höhe des Nutzungsausfalles. Ein Gutachten gibt Auskunft über den Betriebszustand des beschädigten Fahrzeuges und eine eventuell mögliche Notreparatur, was sich auf die Erstattung von Nutzungsausfall- oder Mietwagenkosten auswirkt.

Aufgrund der schriftlichen und bildlichen Dokumentation kann ein Schadengutachten bei der Rekonstruktion des Schadenherganges dienlich sein, es hat beweissichernden Charakter. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges dokumentiert das Schadengutachten den damaligen Schadenumfang.

 

Reparaturkosten

Die kalkulierten Reparaturkosten sind die Kosten, die erforderlich sind, um den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall wieder herzustellen.
Die Kostenkalkulation basiert grundsätzlich auf Vorgabezeiten des Herstellers für den Einbau von Neuteilen, den empfohlenen Ersatzteil-Listenpreisen, bekannten Zu- oder Abschlägen und Erfahrungswerten des Sachverständigen in Bezug auf Richt- und Instandsetzungsarbeiten.

 

Bagatellschaden 

 

Als Bagatellschaden bezeichnet man einen auch für technische Laien erkennbar geringen Schaden insbesondere an Außenteilen der Karosserie eines PKW. Dies betrifft Schäden mit voraussichtlichen Instandsetzungskosten bis zu 700 Euro und ohne Einschränkung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
In diesen Fällen kann die Haftpflichtversicherung einen Ersatz der Kosten für eines vom Geschädigten in Auftrag gegebenen Gutachtens mit Berufung auf die sog. "Schadenminderungspflicht" ablehnen. Es kann dann auf Basis eines Kostenvoranschlages oder der Reparaturkostenrechung abgerechnet werden. Empfehlenswert ist dann jedoch, die Schäden selbst zur Beweissicherung zu fotografieren.
Dies trifft nicht zu, wenn am Fahrzeug versteckte Schäden nicht auszuschließen sind (z. B. Schäden an innenliegenden Teilen, Anstoß gegen Räder oder Anhängerkupplung), wenn für die Festlegung von Wertminderung oder Abzügen ein neutraler Sachverständiger benötigt wird oder wenn die Reparaturkosten bereits den Fahrzeugwert erreichen könnten (wirtschaftlicher Totalschaden). Auch bei streitiger Schadenhöhe kann ein Gutachten bereits bei geringen Reparaturkosten gerechtfertigt sein.



Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Besitzverhältnisse, den festgestellten Fahrzeugzustand, evtl. festgestellte Alt- oder Vorschäden, die Sonderausstattungen und Zubehör, die Fälligkeit von Haupt- und Abgasuntersuchungen, die regionale und saisonale Marktlage sowie alle übrigen im wesentlichen den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren.

Hierbei sind drei verschiedene Varianten der Besteuerung zu unterscheiden:

  1. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das im Kfz-Handel überwiegend regelbesteuert angeboten wird. Im Wiederbeschaffungswert sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten.
  2. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das im Kfz-Handel überwiegend differenzbesteuert angeboten wird. Unter Berücksichtigung der üblichen Margen zwischen Händlereinkauf und -verkauf bei derartigen Fahrzeugen kann von einem Mehrwertsteueranteil bezogen auf den Wiederbeschaffungswert von rund 2,5 % ausgegangen werden.
  3. Es handelt sich um ein Fahrzeug, das üblicherweise aufgrund des Fahrzeugalters nicht im seriösen Kfz-Handel erhältlich ist. Berücksichtigt wird daher der für derartige Fahrzeuge maßgebende Privatmarkt. Mehrwertsteuer fällt bei derartigen Fahrzeugen i. d. R. nicht mehr an.

Restwert

Ist das beschädigte Fahrzeug nicht gänzlich zerstört, lässt es sich noch verwerten.
Der Erlös für das beschädigte Fahrzeug wird vom Sachverständigen eingeschätzt und in der Regel durch drei Angebote von Autoverwertungen und Autohäusern bestätigt.
Veränderungen, Demontagen und Umbauten können den Wert des Fahrzeugs mindern.
Der Kfz-Brief darf nicht entwertet sein.

 

Wertminderung

Da die Instandsetzungsarbeiten aufgrund hohem technischen Standard sehr professionell ausgeführt werden können, kommt der technische Minderwert eher selten zum Tragen.

Im Einzelnen werden folgende Einflussfaktoren berücksichtigt:
Allgemeine Marktlage, Marktsituation für das Fahrzeugmodell/ -typ, Fahrzeugneu- bzw. Wiederbeschaffungswert, technischer Zustand und Art der Beschädigungen sowie deren Reparaturweg (Erneuern, Instandsetzen, Lackieren, Rückverformen).

Weist das Fahrzeug bereits instandgesetzte Vorschäden auf, fällt die merkantile Wertminderung entsprechend niedriger aus oder entfällt ganz.

 

Nutzungsausfall

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung in der Regel für die Reparaturdauer wahlweise einen Ersatzwagen oder den abstrakten Nutzungsausfall.

 

Reparaturdauer

Die im Gutachten vermerkte Reparaturdauer gibt die Anzahl der zur fachgerechten Reparatur erforderlichen Arbeitstage wieder. Wartezeiten durch hohe Auslastung der Werkstatt, Fahrzeugverbringung bei z.B. Fremdlackierung oder die Ersatzteilbeschaffung bleiben in der Regel bei der Gutachtenerstellung ohne Berücksichtigung.

Sollte einer dieser Gründe zu einer längeren Reparaturdauer führen, so lässt sich dies i. d. R. mittels Rechnung oder Vergleichbarem nachweisen.

 

Warum sollten Sie einen freien unabhängigen Sachverständigen beauftragen?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und melden diesen bei der Haftpflichtversicherung. Diese bietet Ihnen an einen Sachverständigen zu schicken. Sie können aber auch einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl zu Rate ziehen, welcher ein unabhängiges Gutachten für Sie erstellt und nicht die Interessen der Versicherung vertritt.
Beauftragen Sie daher besser den Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Schadenschätzung.

 

Warum reicht ein Kostenvoranschlag zur Regulierung mit der gegnerischen Versicherung meist nicht aus?

Der Kostenvoranschlag berücksichtigt lediglich die voraussichtlich zu erwartenden Reparaturkosten.
Nicht berücksichtigt, aber entscheidend für die Beurteilung der Reparaturfreigabe, sind der Wiederbeschaffungswert, der Restwert im Totalschadenfall, der Nutzungsausfall sowie eventuelle Vorschäden im Schadenbereich und instandgesetzte Vorschäden.
Bei Fahrzeugen jüngeren Baujahres wird außerdem die merkantile Wertminderung, die bei entsprechender Schadenhöhe und Fahrzeugwert durchaus auch vierstellig ausfallen kann, berücksichtigt. Werkstätten können diese nicht ermitteln und festlegen.

 

Was bedeuten die verschiedenen Beurteilungen im Gutachten?

In der Regel werden im Haftpflichtschadenbereich folgende Fälle unterschieden:

  1. Die Reparaturfreigabe/ Reparaturwürdigkeit:
    die Reparaturkosten sind kleiner als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
     
  2. Der wirtschaftliche Totalschaden (130 %- Grenze):
    Die voraussichtlichen Reparaturkosten liegen unter der 130 %- Grenze (bezogen auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs). Eine Reparatur des Fahrzeugs ist unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich
     
  3. Der Totalschaden (Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswertes):
    Die voraussichtlichen Reparaturkosten liegen über 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs. Der Geschädigte erhält den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeugs. Den Restwert kann der Geschädigte durch den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs realisieren.

Diese hier genannten Grenzen gelten nur im Haftpflichtschadenfall. Im Kaskoschadenfall sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren, da diese bei Kaskoschäden weisungsberechtigt ist.

 

Wie wirken sich Vorschäden auf den Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur aus?

Vorschäden müssen bei der Schadenkalkulation berücksichtigt werden, sofern Sie im Schadenbereich liegen.

Hierbei schätzt der Sachverständige die Wertverbesserung durch die Reparatur ein und nimmt einen entsprechenden Abzug bei den entsprechenden Bauteilen vor. Dabei können Abzüge beim Ersatzteil oder Abzüge in der Lackierung vorgenommen werden. Auch pauschale Abzüge für die Vorschäden sind möglich.

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und ist der Wiederbeschaffungswert genau zu ermitteln. So werden sämtliche Vorschäden, hierzu gehören auch fachgerecht instandgesetzte Schäden, am Fahrzeug bei der Wertermittlung berücksichtigt.

 

Wie werden instandgesetzte Vorschäden erkannt?

 

Ist die Reparatur fachgerecht durchgeführt, lassen sich Vorschäden mit bloßem Auge schwer erkennen, daher behelfen sich die Sachverständigen mit einem Lackschichtdickenmesser. Dieser misst die genaue Lackschichtdicke an einer ausgewählten Stelle des Fahrzeugs. Somit werden Nachlackierungen wie auch mit Spachtel instandgesetzte Flächen erkannt.

  

Wann brauche ich eine Fahrzeugbewertung?

  • als Basis zum Verkauf Ihres Fahrzeugs, da in der Fahrzeugbewertung sämtliche Sonderausstattungen und eingebaute Extras, der Allgemeinzustand, die Lackierung, evtl. Vorschäden (auch instandgesetzte Unfallschäden), HU/AU, Bereifung, Austauschaggregate (Motor, Getriebe, Lenkung,...), Besitzverhältnisse sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt werden
  • Sie haben viele Investitionen getätigt, wissen aber nicht, ob und inwieweit sich diese Investitionen wertsteigernd auswirken? 
  • Ihr Fahrzeug wurde entwendet (Diebstahl, Totalentwendung) und Sie brauchen einen Fahrzeugwert als Regulierungsgrundlage für die Versicherung
  • Sie sind Arbeitslosengeld II Empfänger und brauchen einen Nachweis über den Wert Ihres Fahrzeugs
  • Sie brauchen den Fahrzeugwert für die Versicherung, z.B. als Basis für eine Vollkaskoversicherung
  • als Nachweis über den Fahrzeugwert für das Finanzamt: Sie wollen Ihr Fahrzeug in den Betrieb hinein- oder wieder herausnehmen und brauchen ein Wertgutachten zwecks Feststellung des Zeitwertes
  • Sie wollen wissen, wie viel Wert Ihr Leasingfahrzeug in dem jetzigen Zustand vor Ablauf des Leasingvertrages noch besitzt
  • im Rahmen von Insolvenzen müssen ebenfalls in der Regel sämtliche Fahrzeuge des Firmenfuhrparks bewertet werden

Oldtimerbewertung

  • Oldtimer zum Verkauf bewerten 
  • Wertgutachten um Ihren Oldtimer zu versichern 
  • Ihr Oldtimer wurde entwendet und Sie brauchen jetzt einen Nachweis für die Versicherung? Wichtig hierbei sind zur Dokumentation sämtliche Rechnungen und Fotos, die die durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug dokumentieren. Es ist deshalb ratsam, während der Restauration regelmäßig aussagekräftige Fotos zu erstellen.
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